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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Ich möchte betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Sollte jemandem auffallen, dass eine von mir verlinkte Seite über einen rechtswidrigen Inhalt verfügt, so bitte ich um eine kurze Nachricht via Email.

Das Landgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekräftigt, dass ein Homepagebetreiber für Einträge in seinem Gästebuch haftet. Regelmäßige Kontrollen in einem offenen Gästebuch, in dem jeder eine Nachricht hinterlassen kann, sind danach zumutbar. Sind rechtsverletzende und beleidigende Beiträge über Monate hinweg nachlesbar, obwohl andere Beiträge gelöscht und die Homepage in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten die Einträge als eigener Inhalt. Damit befindet sich das Gericht auf einer Linie mit dem LG Trier, das erst kürzlich die Haftung für beleidigende Gästebucheinträge bejaht hatte.