Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat. Ich möchte betonen, dass
ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
gelinkten Seiten habe. Sollte jemandem auffallen, dass eine
von mir verlinkte Seite über einen rechtswidrigen Inhalt
verfügt, so bitte ich um eine kurze Nachricht via Email.
Das Landgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
bekräftigt, dass ein Homepagebetreiber für Einträge in seinem
Gästebuch haftet. Regelmäßige Kontrollen in einem offenen Gästebuch,
in dem jeder eine Nachricht hinterlassen kann, sind danach zumutbar.
Sind rechtsverletzende und beleidigende Beiträge über Monate
hinweg nachlesbar, obwohl andere Beiträge gelöscht und die Homepage
in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten die Einträge als
eigener Inhalt. Damit befindet sich das Gericht auf einer Linie
mit dem LG Trier, das erst kürzlich die Haftung für beleidigende
Gästebucheinträge bejaht hatte.